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VG Dresden, 24.09.2002 - 13 K 606/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 26.06.2019 - 23 ZB 18.1246
Euthanasierung eines Mäusebussards
Bezogen darauf, ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse direkt aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt (Schriftsatz vom 9.7.2018, dort Seite 7 oben), wird übersehen, dass sich das in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (v. 24.9.2002, Az. 13 K 606/01) gerade damit beschäftigt, inwieweit ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Ansehung einer durch Vollstreckung erledigten Tötungsanordnung besteht, während es hier um ein etwaiges Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Ansehung eines nicht erfolgten Wiederaufgreifens geht.